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   LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7814
LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97 (https://dejure.org/1997,7814)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.04.1997 - 9 Sa 202/97 (https://dejure.org/1997,7814)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. April 1997 - 9 Sa 202/97 (https://dejure.org/1997,7814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung als Formvorgabe einer wirksamen Berufung bei Wiedergabe eines Zitats der Bundesarbeitsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97
    Denn der Beklagte hatte bereits mit der Berufungsbeantwortung darauf hingewiesen, daß Zweifel an der Zulässigkeit der Berufung bestehen, wenn die Berufung begründet werde, ohne daß die Urteilsgründe vorliegen (vgl. zur Hinweispflicht BGH, Urteil vom 02. Oktober 1979 - VI ZR 245/78 -, NJW 1980, 223, 224 zu II 3 der Gründe; Peters, MünchKomm- ZPO § 139 Rz. 20).
  • LAG Hessen, 21.01.1992 - 5 Sa 1605/90

    Anspruch eines Dozenten auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Abschluss

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97
    In diesem Fall muß davon ausgegangen werden, daß die Entscheidung nicht mehr das wiedergibt, was Gegenstand der Beratung bei Verkündung der Entscheidung gewesen ist (ebenso im Ergebnis LAG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 1992 - 5 Sa 1605/90 -, LAGE § 519 ZPO Nr. 7; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO. § 64 Rz. 55) .
  • LAG Köln, 21.05.1992 - 10 Sa 261/92

    Berufung; Berufungsfrist; Zustellung; Urteil; Vorzeitig eingelegte Berufung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97
    Ohne Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils ist die Berufung grundsätzlich unzulässig, sofern die Berufungsbegründung nicht ausschließlich auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt wird (so zutreffend LAG Nürnberg, Urteil vom 30. Dezember 1986 - 2 Sa 112/85 -, LAG Köln, Urteil 21. Mai 1992 - 10 Sa 261/92 - und LAG Berlin, Urteil vom 07. Mai 1993 - 6 Sa 15 und 55/93 -, LAGE § 519 ZPO Nrn. 2, 6 und 9; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Auflage, § 64 Rz. 55) .
  • LAG Nürnberg, 30.12.1986 - 2 Sa 112/85

    Berufung; Berufungsbegründung; Mündliche Urteilsbegründung; Urteil

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.1997 - 9 Sa 202/97
    Ohne Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils ist die Berufung grundsätzlich unzulässig, sofern die Berufungsbegründung nicht ausschließlich auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt wird (so zutreffend LAG Nürnberg, Urteil vom 30. Dezember 1986 - 2 Sa 112/85 -, LAG Köln, Urteil 21. Mai 1992 - 10 Sa 261/92 - und LAG Berlin, Urteil vom 07. Mai 1993 - 6 Sa 15 und 55/93 -, LAGE § 519 ZPO Nrn. 2, 6 und 9; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Auflage, § 64 Rz. 55) .
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